Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Bedingungen finden Anwendung auf alle unsere Angebote, Verkaufe und Lieferungen, soweit wir uns nicht schriftlich mit irgendwelcher Abweichung davon ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen betrifft nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird. Wenn unsere Lieferung erfolgt, nachdem einer unserer Verkäufer den Kunden aktiv telefonisch kontaktiert und dabei ein mündliches Angebot unterbreitet hat und daraus eine Bestellung resultiert, ist er berechtigt, die diesbezügliche Liefervereinbarung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Erhalt unserer Verkaufsbestätigung. Die Widerrufsfrist ist eingehalten, wenn der Kaufer uns am letzten Tag der Widerrufsfrist seinen Widerruf mitteilt oder seine Widerrufserklärung der Post Übergibt. Die Widerrufserklärung bedarf keiner besonderen Form. Sie ist zu richten an: Chemia Energie, ein Unternehmensbereich der Burke AG , Badenerstrasse 329, Postfach 190, CH-8040 Zürich, Fax: 056 441 58 12, Tel. 056 460 62 72, E-Mail Adresse: info@chemiaenergie.ch

 

3. Lieferung

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nicht franko verkauft wurde. Alle bei uns, unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten sowie bei Transport-Anstalten unabhängig von unserem guten Willen eingetretenen Ereignisse, welche unter angemessener Berücksichtigung der Bedürfnisse unseres Betriebes und bestehender anderweitiger Lieferverpflichtungen die Ablieferung der Ware verunmöglichen oder verzögern, entbinden uns von dieser Lieferverpflichtung bzw. schieben den Erfüllungstermin entsprechend hinaus. Solche Ereignisse sind zum Beispiel Krieg, Streik, Sperren, wirtschaftliche oder behördliche Massnahmen im In- und Ausland sowie Lieferungsbehinderung aus den normalen Versorgungsquellen.

 

4. Preise

Neueinführung von und Erhöhungen der zur Zeit des Abschlusses bestehenden Lasten wie Zölle, Steuern, Frachten oder sonstige Abgaben und Gebühren, etc., berechtigen uns, soweit dieses Ereignis bis zum Tag der Lieferung eingetreten ist, die sich dadurch fur die verkaufte Ware ergebende Mehrbelastung in Rechnung zu stellen oder den Verkaufspreis nachträglich entsprechend zu erhöhen. Sofern der Käufer nachträglich eine Änderung der vereinbarten Lieferbedingungen wünscht oder verursacht (Liefertermin, Liefermenge, etc.) behalten wir uns vor, den Verkaufspreis anzupassen.

 

5. Mengen (Volumen, Gewicht)

Das bei der Versandstelle ermittelte Volumen oder Gewicht bildet die Grundlage für die Berechnung und ist für den Käufer verbindlich. Bei Lieferungen flüssiger Treib- und Brennstoffe franko Tank gilt das durch den Durchlaufzahler beim Ablad ermittelte Volumen, umgerechnet auf 15° C, als Berechnungsgrundlage.

 

6. Verpackung, Transportmittel

Bei Lieferung in Umschliessungen des Käufers sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu prüfen. Leihgebinde und Kesselwagen hat der Käufer unverzüglich zu leeren und sofort, für uns fracht- und spesenfrei zurückzusenden. Bei nicht restloser Entleerung vergüten wir den verbliebenen Rest nicht. Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Umschliessungen vor Rückgabe trägt der Käufer. Die rüglose Annahme der Ware bei Abholung oder Anlieferung schliesst alle Ansprüche, die auf Grund schadhafter Umschliessungen entstehen konnten, aus. Bei Kesselwagen-Lieferungen beträgt die Entleerungszeit 24 Stunden nach Avisierung der Ware durch die Bahn. Bei Überschreitung der Entleerungsfrist steht uns nicht nur das Recht auf eine angemessene Miete, sondern auch auf Schadenersatz zu. Der Käufer hat die für die Entladung notwendige Energie und die genormten Anschlüsse und Verbindungen bereitzustellen. Die Kosten fur Pumpen und Aufheizen beim Entlad gehen zu seinen Lasten.

 

7. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen (auch e-Mail- und Fax-Rechnungen) sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto und andere Abzüge zu bezahlen. Ist abweichend hiervon schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart worden, so gilt für dessen Berechnung sowie für etwaige Zinsberechnungen das Versanddatum als Stichtag. Der Käufer hat die Zahlung in der Weise zu leisten, dass sie innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist einem auf unserer Rechnung aufgeführten Konto gutgeschrieben wird. Die Hingabe von Schecks und Wechseln bedarf vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Kunde kann den Kaufpreis nicht zurückbehalten oder mit Gegenforderungen verrechnen. Bei Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des Zinssatzes der entsprechenden Wahrung für Blankokredite der Schweizerischen Grossbanken auf dem Platz Zürich zu berechnen, wie auch alle Übrigen uns infolge der verzögerten Zahlung entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Jede Bestellung gilt hinsichtlich der Bezahlung als ein Geschäft für sich. Ist der Käufer mit der Zahlung einer Teillieferung im Rückstand, so sind wir berechtigt, den Kauf was den übrigen Teil betrifft, zu annullieren oder aufzuschieben. Das gleiche trifft zu, wenn der Käufer in Konkurs gerät, um ein Moratorium nachsucht oder auf andere Weise in Zahlungsschwierigkeiten gerät, welche die Annahme zulassen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht termingerecht erfüllen kann. Wir sind berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages vom Käufer zu verlangen, dass er für die Erfüllung seiner Verpflichtungen volle Sicherheit leistet.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das Recht auf Aussonderung oder Ersatzaussonderung steht uns auch im Falle von Vermischung, Be- und Verarbeitung oder anderweitiger Veränderung auf Kosten des Käufers zu. Wir sind auch berechtigt, auf Kosten des Käufers das Eigentumsrecht gemäss Art. 715 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches eintragen zu lassen.

 

9. Markenschutz

Der Käufer unserer Ware ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, sie unter der Marke AVIA oder einer unserer anderen Marken in den Handel zu bringen.

 

10. Mangelrüge, Haftung

Handelsüblich zulässige Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mangelrüge. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware und vor deren Verwendung schriftlich geltend gemacht werden. Fur mangelhafte Ware leisten wir ausschliesslich in der Weise Gewähr, dass wir mangelfreie Ware nachliefern. Jede weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzpflicht, auch für mittelbaren Schaden, ist wegbedungen.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist unsere Versandstelle. Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand ist Zürich. Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Wegbedingung des UN-Kaufrechts, zur Anwendung.

 

Wichtiger Hinweis der Zollverwaltung

Verwendungsvorbehalt für Heizöl: Dieses Heizöl wurde zu einem begünstigten Satz versteuert; es darf daher nur zu Feuerungszwecken verwendet werden. Eine andere Verwendung (z.B. als Treibstoff oder zu Reinigungszwecken) ist verboten.

Verwendungsvorbehalt für andere Waren: Diese Ware wurde zu einem begünstigten Satz versteuert; sie darf daher nur zu dem in Ihrer Verwendungsverpflichtung aufgeführten Zweck bzw. gemäss Verwendungsbezeichnung in der Rechnung verwendet werden. Widerhandlungen werden nach dem Mineralölgesetz geahndet.

Oberzolldirektion

Sektion Mineralolsteuer